Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (mit Erwerb Führerschein Kl. B möglich)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK sind:

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,

Als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - ehemals „Geprüfte Werkschutzfachkraft“- schützen Sie Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Ihre Tätigkeitsfelder finden sich beim Werkschutz, im Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz und bei den Verkehrsdiensten. Sie sind zuständig für vorbeugende Maß­nahmen und Gefahrenabwehr.

Dauer: ca. 6 Monate - Vollzeit / berufsbegleitend möglich (250 UE) 1 Woche pro Monat in VZ


Prüfungstermine der IHK'n:
März / Juni / Oktober