Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen" anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen", die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich beim IBS Institut für Bildung und Sicherheit vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax oder Mail erfolgen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs beim IBS berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Lehrveranstaltung, behält sich das IBS ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das IBS dies dem Angemeldeten mit.

2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Bafög) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Kosten für Lehrmittel werden in der Regel gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.
Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer separat in Rechnung gestellt.

3. Rücktritt und Kündigung
Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang beim IBS - kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Bereits gezahlte Lehrveranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Teilnehmer die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelt verpflichtet.

Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von über 9 Monaten sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, erstmals jedoch zum Ablauf von 9 Monaten kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage von Lehrveranstaltungen
Das IBS hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl, Lehrveranstaltungen und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen.

5. Wechsel von Dozenten
Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftung
Das IBS haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Ausschluss von der Teilnahme
Das IBS ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen mit beruflicher Bildung für einverstanden.

9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

10. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in den Räumen des IBS Institut für Bildung und Sicherheit statt. Gerichtsstand ist Erfurt.