Berufssprachkurse

Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:


  • Deutschsprachkenntnisse auf A2 Niveau nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER).
  • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder
  • Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
  • Azubis bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen


Migrationshintergrund umfasst

[L]
Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU
Deutsche mit Migrationshintergrund
[/L]


Dauer: 400 UE
Unterrichtszeiten: Montag - Freitag jeweils 4 UE Vormittag oder Nachmittag


Der nächste Kurs in Erfurt startet am 21.05.2024.
Der nächste Kurs in Nordhausen startet am 21.05.2024