Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK berufsbegleitend

Der Rahmenstoffplan für die Qualifizierung folgt der Struktur der Rechtsvorschrift:

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
• Rechtskunde
• Dienstkunde
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
• Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
• Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz
• Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
• Situationsbeurteilung/ -bewältigung
• Kommunikation
• Kunden- und Serviceorientierung
• Zusammenarbeit

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.


Dauer: ca. 6 Monate (monatlich 3 oder 5 Tage Unterricht) Blockunterricht
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