Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

Seit 2003 und ergänzt seit dem 01. Dezember 2016 ist für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachungen im Einlassbereich vor gastgewerblichen Diskotheken
  • in leitender Funktion
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz für Flüchtlingsunterkünfte
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Unternehmer)
  • gesetzliche Vertreter juristischer Personen
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen


Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten ausüben will - dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, für Selbständige ebenso wie für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.

Dauer: 80 UE (10 Tage)


Anmeldefrist: 4 Wochen vor Prüfungstermin!
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