Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung berufsbegleitend

Die Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich Schutz und Sicherheit steigen immer mehr.
Viele Mitarbeiter aus Sicherheitsunternehmen haben das Unterrichtunsverfahren gem § 34a GewO. Das ist oftmals nicht mehr ausreichend. Diese Mitarbeiter sind dann von Arbeitslosigkeit bedroht.
Wirken Sie dem entgegen indem Sie die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO nachholen!
Wir bieten berufsbegleitende Lehrgänge, passen uns Ihrem Dienstplan an.
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