Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (mit Erwerb Führerschein Kl. B möglich)

Als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft schützen Sie Personen, Objekte, Anlagen und Werte – z. B. im Werkschutz, Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz oder bei Verkehrsdiensten. Sie übernehmen präventive Maßnahmen und Gefahrenabwehr.

Lehrgangsdauer

  • Ca. 6 Monate, wahlweise Vollzeit oder berufsbegleitend
  • 250 Unterrichtseinheiten (UE)
  • In Vollzeit: etwa ½ Woche pro Monat, bei 8–10 UE pro Tag

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (nicht älter als 24 Monate)

IHK-Prüfungstermine

  • Anmeldefrist: 5 Monate vor Prüfungstermin
  • März · Juni · Oktober

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