Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (mit Erwerb Führerschein Kl. B möglich)
Als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft schützen Sie Personen, Objekte, Anlagen und Werte – z. B. im Werkschutz, Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz oder bei Verkehrsdiensten. Sie übernehmen präventive Maßnahmen und Gefahrenabwehr.
Lehrgangsdauer
- Ca. 6 Monate, wahlweise Vollzeit oder berufsbegleitend
- 250 Unterrichtseinheiten (UE)
- In Vollzeit: etwa ½ Woche pro Monat, bei 8–10 UE pro Tag
Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft
- Mindestalter: 24 Jahre
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (nicht älter als 24 Monate)
IHK-Prüfungstermine
- Anmeldefrist: 5 Monate vor Prüfungstermin
- März · Juni · Oktober
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