Thema: Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 SGB III

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Arbeit Suchende oder Migranten können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).

Dies kann erfolgen durch
- Coaching
- Reha-Coaching
- Eignungsfeststellungen
- Integrationscoaching


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