Ausbildereignungsqualifikation (AEVO)

Die AEVO ist allgemein für alle Ausbildungsberufe gültig. Ausnahmen gibt es nur in den Bereichen der freien Berufe. Dazu gehören vor allen Dingen Ausbildungen in Tätigkeitsfeldern, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regelung, dass in jedem Betrieb, der ausbildet (freie Berufe sind davon ausgenommen), mindestens ein Ausbilder als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Auszubildenden fungieren soll. Dieser Ausbilder muss einen entsprechenden AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) besitzen.

Seit Inkrafttreten der AEVO am 01.August 2009 ist auch die Verpflichtung für alle Ausbilder, einen Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erbringen, wieder aktuell. Die angepassten Inhalte der AEVO beschäftigen sich hauptsächlich mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Unternehmen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, Handel, Industrie, Handwerk, öffentlichem Dienst und Landwirtschaft gelegt.

Dabei ist in der AEVO, wie oftmals angenommen, nicht gesetzlich geregelt, dass man für die Zulassung an der AdA-Prüfung besondere schulische Voraussetzungen mitbringen muss. Ausbilden darf jedoch nur, wer sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist. Ziel der AEVO ist es, dass alle an der Ausbildung beteiligten Ausbilder laut der AEVO umfassend fachlich und persönlich geeignet sind, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (Fachliche Eignung §30 Abs. 1 BBIG)
Die AEVO definiert das Kompetenzprofil des angehenden Ausbilders in vier Handlungsfeldern:

• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen

Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung als Grundlage für die Prüfung sollen die Kompetenzen der angehenden Ausbilder umfassend geschult werden.

Die Durchführung der Ausbildung ist als Vollzeitmaßnahme, berufsbegleitend oder am Wochenende möglich.

unsere Referenzen